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§ 1 Allgemeines
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang
Wir sind berechtigt, die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Die Gesamtleistung kann durch mehrere Teilleistungen erbracht werden, dessen Erhalt der Käufer, bei ordnungsgemäßer Anlieferung, zu bestätigen hat.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Preise für Lieferung und Installation der Anlage sind einzelvertraglich geregelt. Falls eine Vorauszahlung vereinbart ist und der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadenersatz berechtigt.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
a) Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
c) Der Kunde gestattet uns und den von uns beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zu dem Gebäude, soweit dies zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
d) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
e) Alles im Rahmen des Auftrags entstandenes Bild- und Wortmaterial darf durch Maifeld Solar zu Werbezwecken unbegrenzt verwertet werden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Material und Leistungen vor.
§ 6 Abnahme
Die Abnahme, bei Installation unsererseits, erfolgt durch den Kunden, unverzüglich nach betriebsfertiger Montage der Photovoltaik-Anlage. Sollte die Photovoltaikanlage nur durch uns geliefert werden (ohne Installation), hat der Kunde die Anlage bei Übergabe auf eventuelle Schäden sofort zu prüfen. Schäden sind uns dann unverzüglich zu rügen.
§ 7 Verzug
a) Die von und genannten Liefertermine sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" von uns schriftlich bestätigt wurden.
b) Die Lieferung und/oder Installation durch uns steht unter dem Vorbehalt der Selbstlieferung. Findet eine Selbstlieferung nicht statt, können wir nach eigenem Ermessen einen anderen Lieferanten wählen und ,abweichend vom Vertrag, dessen Lieferung verwenden.
§ 8 Schadensersatzansprüche
a) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit wir den Schaden leicht oder mittel fahrlässig verursacht haben. Dies gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall.
b) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflicht ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
d) Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist der Kunde selbst für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verantwortlich. Für Anlagenausfälle und dessen wirtschaftliche Folgen ist die Maifeld Solar GmbH nicht verantwortlich, soweit der Ausfall auf den Defekt eines, zur Verwendung der Anlage, notwendigen Teiles oder Bestandteils beruht.
§ 9 Schlussbedingungen
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
b) Über die AGB's hinausgehende, weitere schriftliche Vereinabrungen können getroffen werden und sind zulässig.
c) Gerichtsstand ist der Sitz der Maifeld Solar GmbH, Polch
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